Der Vermittlungsablauf

Ihre Anfrage an uns.
Sie erhalten alle wichtigen Infos sowie den Gastfamilien-Bewerbungsbogen.
nach Erhalt des ausgefüllten Gastfamilien-Bewerbungsbogens (Post, Fax, e-mail) bzw. der branchenüblichen Acontozahlung (€ 150,-) werden wir für Sie tätig:
Das bedeutet: individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihrer Familie, wählen wir nun gemeinsam mit unseren ausländischen Agenturen, welche für uns die die Bewerbungsgespräche durchführen, ein geeignetes Au-Pair aus.
Wir unterbreiten Ihnen ein Au-Pair, welches für Ihre Familie in Frage kommt.
Sie können nun telefonisch zu Ihrer Kandidatin Kontakt aufnehmen.
Sie entscheiden sich für ein Au-Pair,die Abwicklungsgebühr von € 240,- ist fällig. Formulare und Anträge werden erstellt.
Versicherung wird abgeschlossen,-Anträge (AMS,Visa,...) werden gestellt.
Nach erfolgter Genehmigung:Au-pair reist ein.Restzahlung der Vermittlungsgebühr ist fällig.

Bei Visapflichtigen Au-Pairs muß der Aufenthaltstitel (ID-Karte) bei der BH bzw.Magistrati vom Au-Pair abgeholt werden.

Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse. Nun darf Ihr Au-Pair seine Tätigkeit beginnen.
Achtung: Es muß ein Vertrag mit einer Mitarbeitervorsorgekasse abgeschlossen werden.Detailinformationen bei Ihrer Gebietskrankenkasse.

Nicht vergessen:Nach 5 Monaten kann auf Verlängerung des Au-Pair-Verhältnisses um 6 weitere Monate angesucht werden.

Bei Au-Pairs aus EU-Ländern u.Visapflichtigen kann der Ablauf unterschiedlich sein !

WICHTIG: Detaillierte Informationen und Antworten auf alle weiteren Fragen erhalten Sie selbstverständlich jederzeit von uns. Wir stehen Ihnen während des gesamten Au-Pair-Aufenthaltes für alle Belange jederzeit gerne zur Verfügung!

 

Fragen & Antworten

Wie lange dauert die Abwicklung bis zur ersten Einreise unseres Au-Pair´s?

Bei Au-Pairs aus EU-Ländern und Wechslerinnen 1-2 Wochen, bei visapflichtigen 6-16 Wochen

Wie ist das mit der Versicherung?

Vorgeschrieben ist eine Kranken- und Unfallversicherung.Haftpflicht ist empfohlen.

Wer zahlt die Versicherung?
Die Krankenversicherung und eine ev.Haftpflichtversicherung ist vom Au-Pair zu tragen und wird meist als Privatversicherung abgeschlossen.Die Unfallversicherung wird der Gastfamilie von der Gebietskrankenkasse vorgeschrieben.
Was ist, wenn unser Au-Pair nicht mehr bei uns bleiben möchte?

Wir vermitteln Ihnen kostenlos ein neues Au-Pair innerhalb des ersten Monates.

Darf unser Au-Pair auch nebenbei arbeiten?

Nein das ist keinesfalls zulässig (ausgen.EU) !